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Tunnel - Versuch einer Definition


Was ist ein Tunnel?

1. Frage  2. Frage  3. Frage  Trotzdem 

Schon beim Betrachten der Bilder auf diesen Seiten dürfte klar werden, wie viele unterschiedliche Arten und Formen solcher Bauwerke es alleine in Deutschland gibt. Folglich ist eine kurze und allgemeingültige Definition nicht möglich.

Bei der Auswahl der abgebildeten Bauwerke wurde daher schrittweise vorgegangen:


Frage 1:

So kommen wir zu Frage 1: Gab es einen bergmännischen Vortrieb?

Alle Bahnbauwerke, die unterirdisch, ohne Beeinträchtigung der Oberfläche, gebaut wurden, werden auf jeden Fall als Tunnel gezählt, egal wie kurz oder lang sie sind.
Das betrifft folgende Bauweisen:


Frage 2:

Für die restlichen Bauwerke kommt Frage 2 zur Anwendung: Hat das Bauwerk einen Gewölbequerschnitt?

Für die allermeisten Menschen hat das Wort "Tunnel" etwas mit einer "Röhre" zu tun, das hufeisenförmige Profil gilt immer noch als das typische Merkmal von Tunneln, daher sei es auch hier als Kriterium mit aufgenommen.

Folglich werden auch alle in offener oder Deckelbauweise erstellten Bauwerke als Tunnel betrachtet, sofern sie ein Gewölbeprofil aufweisen und mit Erdboden überschüttet sind.


Frage 3:

Sollten die beiden vorhergehenden Fragen keine Eindeutigkeit gebracht haben, deshalb Frage 3: Es bleiben die Bauwerke mit Rechteckquerschnitt. Bei ihnen wird deutlich, weshalb diese Definitionsfrage so wichtig ist: Je nach Betrachtungsweise bewegt sich die Zahl der Eisenbahntunnel in Deutschland zwischen knapp 600 und weit über 1.000 Stück! Diese letzte Sorte von Bauwerken ist teilweise mit den "klassischen" Tunneln absolut vergleichbar, teilweise jedoch handelt es sich um Bauten, die mehr an eine breite Brücke als an einen Tunnel erinnern. Das, was man gemeinhin als "Unterführung" bezeichnet, steht irgendwo dazwischen.

Von der Bautechnik her sind in diesem Bereich die offene Bauweise, die Deckelbauweise, das Senkkastenverfahren (Caissonbauweise) und das Einschwimmverfahren zu nennen.

Ein typischer Tunnel mit Rechteckquerschnitt hat mehrere der folgenden Merkmale:

Der letzte Punkt, die sicherheitstechnische Ausrüstung, betrifft in Deutschland nur Bauwerke, die nach der Tunnel-Richtlinie des Eisenbahn-Bundesamtes als Tunnel gelten, nämlich "geschlossene Bauwerke mit einer Länge von mehr als 500 Metern". Diese Richtlinie kommt erst seit 1997 bei Neubauten und grundlegenden Umbauten zur Anwendung.


Folgende Bauwerkstypen werden also auf diesen Seiten nicht vorgestellt:


Trotzdem:

Wegen obenstehender Definitionsversuche und damit als Bauwerkstypen eigentlich ausgeschlossen wurden Hausunterfahrungen durch Eisenbahn- oder Straßenbahn-Strecken sowie Grünbrücken trotzdem in die Liste der Tunnel aufgenommen:
Es handelt sich dabei um einige, wenige Bauwerke, die sonst nirgends erfasst würden.


Hinweis:

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